Online-Service
Pendlerrechner
Der Pendlerrechner des Finanzministeriums ermittelt Pendlerpauschale und Pendlereuro für Ihren Arbeitsweg. Das Ergebnis ist das amtliche Formular L 34 EDV – die Grundlage für Ihre Arbeitnehmerveranlagung oder die Berücksichtigung in der Lohnverrechnung.
Zum offiziellen Pendlerrechner
Der Rechner lässt sich technisch nicht in fremde Seiten einbetten. Der Link führt Sie direkt zum Angebot des Bundesministeriums für Finanzen.
Pendlerrechner öffnen (öffnet in neuem Tab)
Angebot des Bundesministeriums für Finanzen · pendlerrechner.bmf.gv.at
Was Sie dafür brauchen
- die genaue Adresse Ihrer Wohnung
- die genaue Adresse Ihrer Arbeitsstätte
- Ihre üblichen Arbeitsbeginn- und Arbeitsendzeiten
- die Anzahl der Fahrten pro Kalendermonat
Und danach?
Das Ergebnis geben Sie entweder bei Ihrem Arbeitgeber ab, damit es laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, oder Sie machen es später in der Arbeitnehmerveranlagung geltend.
Ändert sich Ihr Wohnort, Ihre Arbeitsstätte oder Ihre Arbeitszeit, muss der Rechner neu abgefragt werden – das alte Ergebnis verliert seine Gültigkeit.
Wenn Ihr Fall nicht ins Schema passt – wechselnde Einsatzorte, Teilzeit an einzelnen Tagen, mehrere Dienstverhältnisse – sehen wir uns das gerne gemeinsam an.