Leistungen für Sie

Rechnungswesen

Buchhaltung ist Pflicht, aber sie ist nicht nur Pflicht. Richtig geführt, sagt sie Ihnen jeden Monat, wie Ihr Unternehmen steht – und nicht erst mit dem Jahresabschluss, wenn sich nichts mehr ändern lässt.

Was dazugehört

Buchhaltung

Laufende Verbuchung Ihrer Belege, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Meldungen an das Finanzamt. Ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird, hängt von Ihrem Umsatz ab – wir sagen Ihnen, was für Sie gilt. Belege können Sie digital übermitteln; ein Ordner voll Papier tut es auch.

Jahresabschluss & Bilanzierung

Je nach Rechtsform und Umsatz eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Wir erstellen den Abschluss, leiten daraus die Steuererklärungen ab und besprechen ihn mit Ihnen – nicht als Zahlenwerk zum Unterschreiben, sondern als Bild Ihres Jahres.

Personalverrechnung

Monatliche Abrechnung Ihrer Dienstnehmer samt Meldungen an Krankenkasse, Finanzamt und Gemeinde, An- und Abmeldungen, Jahreslohnzettel. Dazu die Fragen, die im Alltag danebenstehen: Was kostet eine Mitarbeiterin wirklich, wie wird eine Prämie behandelt, was gilt bei Krankenstand und Urlaubsersatzleistung.

So läuft das ab

Übernahme

Wir holen den Datenbestand bei Ihrer bisherigen Kanzlei ab. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, am saubersten zum Jahres- oder Monatswechsel – nötig ist das aber nicht.

Der monatliche Lauf

Sie liefern Belege und Zeitaufzeichnungen, wir verbuchen, melden und schicken Ihnen die Auswertung. Was fehlt, fragen wir nach – Sie müssen nicht selbst daran denken.

Der Jahresabschluss

Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellen wir den Abschluss, stimmen offene Punkte mit Ihnen ab und reichen ein. Bei Kapitalgesellschaften übernehmen wir auch die Offenlegung beim Firmenbuch.

Was Sie mitbringen

Für den Wechsel

Den letzten Jahresabschluss, die Saldenliste des laufenden Jahres und den Namen der bisherigen Kanzlei. Den Rest holen wir dort ab.

Für die Personalverrechnung

Dienstverträge, die laufenden Zeitaufzeichnungen und eine Liste der Sonderzahlungen. Bei Neuaufnahmen genügt uns die Anmeldung rechtzeitig vor Arbeitsantritt.

Ihre Ansprechpartner

Für diesen Bereich ist Mag. Johannes Oberhuber Ihr erster Ansprechpartner. Bilanzierung sowie Umsatzsteuer und internationale Umsatzsteuerplanung sind sein Schwerpunkt.

Bei uns bleibt der Ansprechpartner derselbe – Sie erklären Ihre Situation einmal, nicht bei jedem Anruf neu. Alle vier Berater im Überblick.

Erstgespräch vereinbaren