Leistungen für Sie

Steuern & Recht

Steuerrecht ist kein Formularwesen, sondern eine Frage der Gestaltung. Wer früh weiß, welche Folgen eine Entscheidung hat, zahlt selten zu viel – und muss selten nachbessern.

Was dazugehört

Steuerliche Beratung

Die laufende Betreuung: Wir erstellen Ihre Steuererklärungen, prüfen Bescheide und melden Rechtsmittel an, solange die Frist läuft. Vor allem aber besprechen wir Entscheidungen, bevor sie getroffen sind – die Rechtsform, eine Investition, die Aufnahme eines Partners, der Verkauf eines Betriebs. Steuerlich lässt sich vorher fast alles gestalten und nachher fast nichts.

Internationales Steuerrecht

Sobald Einkünfte, Wohnsitz oder Betriebsstätte über die Grenze reichen, greifen zwei Rechtsordnungen und ein Doppelbesteuerungsabkommen ineinander. Wir klären, welcher Staat besteuern darf, wie die Doppelbesteuerung vermieden wird und welche Meldepflichten entstehen – für Entsendungen ebenso wie für ausländische Beteiligungen, Immobilien oder Zweitwohnsitze.

Vertretung bei Abgabenprüfungen

Bei einer Außenprüfung nach der Bundesabgabenordnung treten wir für Sie auf: Wir begleiten die Prüfung von der Ankündigung bis zur Schlussbesprechung, bereiten die Unterlagen vor und führen den Schriftverkehr. Wo eine Selbstanzeige noch möglich und sinnvoll ist, sprechen wir das offen an – der Zeitpunkt entscheidet über ihre Wirkung.

So läuft das ab

Erstgespräch

Sie schildern, worum es geht. Wir sagen Ihnen, ob wir die Richtigen sind, was zu tun ist und womit Sie rechnen müssen.

Unterlagen und Vollmacht

Wir richten die Vollmacht bei FinanzOnline ein. Ab dann laufen Bescheide und Ergänzungsersuchen des Finanzamts über uns, und Fristen gehen nicht verloren, weil Post im Urlaub liegen bleibt.

Laufende Betreuung

Erklärungen, Fristen und Bescheidprüfung übernehmen wir. Sie melden sich, wenn etwas ansteht – wir melden uns, wenn sich etwas ändert, das Sie betrifft.

Was Sie mitbringen

Zum Erstgespräch

Der letzte Steuerbescheid, der letzte Jahresabschluss oder die letzte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, und – falls vorhanden – der Gesellschaftsvertrag. Mehr braucht es zunächst nicht.

Bei einer Prüfungsankündigung

Das Prüfungsschreiben des Finanzamts, ungeöffnet oder geöffnet, und den geprüften Zeitraum. Rufen Sie uns an, bevor Sie antworten.

Ihre Ansprechpartner

Für diesen Bereich ist Mag. Florian Wolfgang Kalchmair Ihr erster Ansprechpartner. Abgabenprüfungen und internationale Steuerplanung sind sein Schwerpunkt; er ist außerdem gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Bei uns bleibt der Ansprechpartner derselbe – Sie erklären Ihre Situation einmal, nicht bei jedem Anruf neu. Alle vier Berater im Überblick.

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