Leistungen für Sie

Privat & Familie

Man muss kein Unternehmen führen, um zu viel Steuer zu zahlen. Bei Angestellten holt die Arbeitnehmerveranlagung oft zurück, was über das Jahr zu viel einbehalten wurde – und bei Familien hängt mehr an den Fristen, als den meisten bewusst ist.

Was dazugehört

Arbeitnehmerveranlagung

Der Lohnsteuerabzug rechnet mit einem gleichmäßigen Jahr. Sobald das Jahr nicht gleichmäßig war – Jobwechsel, Karenz, Teilzeit, mehrere Dienstverhältnisse – stimmt der Abzug nicht. Dazu kommen Ausgaben, die im Abzug gar nicht vorkommen: Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Absetzbeträge für Kinder. Der Antrag lässt sich mehrere Jahre rückwirkend stellen; in manchen Fällen ist die Veranlagung Pflicht.

Arbeits- & Sozialversicherungsrecht

Die Fragen, bei denen Steuer- und Arbeitsrecht ineinandergreifen: Wie ist eine Abfertigung zu behandeln, was gilt bei einvernehmlicher Auflösung, wie wirkt sich eine Nebenbeschäftigung auf die Versicherung aus, wann entsteht Pflichtversicherung bei Werkverträgen.

Karenz & Kinderbetreuungsgeld

Kinderbetreuungsgeld gibt es in mehreren Varianten, und die Wahl ist bindend. Welche günstiger ist, hängt von Einkommen, geplanter Bezugsdauer und der Aufteilung zwischen den Eltern ab. Dazu die Zuverdienstgrenzen, die Wiedereinstiegsplanung und die steuerliche Seite der Karenzzeit.

So läuft das ab

Erstgespräch

Sie schildern Ihre Situation, wir sagen Ihnen, ob sich eine Veranlagung lohnt und was sie ungefähr bringt. Wenn nichts herauskommt, sagen wir das auch.

Unterlagen

Sie schicken, was Sie haben. Was fehlt, holen wir über FinanzOnline – Lohnzettel und viele Sonderausgaben liegen dem Finanzamt ohnehin schon vor.

Einreichung und Bescheid

Wir reichen ein und prüfen den Bescheid, wenn er kommt. Stimmt er nicht, melden wir innerhalb der Frist ein Rechtsmittel an.

Was Sie mitbringen

Für die Veranlagung

Die Jahreslohnzettel aller Dienstgeber, Belege über Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen, und bei Kindern die Angaben zu Familienbeihilfe und Betreuungskosten.

Vor der Karenz

Das voraussichtliche Einkommen beider Elternteile und die geplante Aufteilung. Je früher, desto mehr Varianten stehen noch offen.

Ihre Ansprechpartner

Für diesen Bereich sprechen Sie am besten zuerst mit uns – wer Sie dann betreut, klären wir im Erstgespräch. Bei uns bleibt der Ansprechpartner danach derselbe: Sie erklären Ihre Situation einmal, nicht bei jedem Anruf neu. Alle vier Berater im Überblick.

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